• Begleitetes Fahren mit 17

    Seit 2005 läuft auch in Thüringen der Modellversuch “Begleitetes Fahren”. Das bedeutet, dass man schon mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B erwerben kann, bis zum 18. Geburtstag jedoch nur zusammen mit einer Begleitperson und nur in Deutschland fahren darf.

    Begleitperson
    - mindestens 30 Jahre alt
    - mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. 3)
    - maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg

    So geht’s
    - Frühestens mit 16 1/2 Jahren in der Fahrschule anmelden, Führerscheinantrag stellen und die ganz normale Führerscheinausbildung für Klasse B machen.
    - Maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die Theorieprüfung ablegen.
    - Maximal 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen.
    - Ab dem 17. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, in die die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland.
    - Bis zum 18. Geburtstag dürfen PKW nur mit Begleitperson, Fahrzeuge der Klassen M, S und L auch alleine gefahren werden.
    - Der KFZ-Versicherung muss gemeldet werden, dass das Fahrzeug für “Begleitetes Fahren” verwendet wird.
    - Verantwortlicher Fahrzeugführer ist der junge Fahrer, die Begleitperson soll nur als beratender Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
    - Ab dem 18. Geburtstag wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt.


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  • Wir bilden in den folgenden Führerscheinklassen aus:

    Klasse B

    Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 t und mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
    Ein Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse maximal 750 kg beträgt, darf immer mitgefüht werden. Für schwerere Anhänger gilt: Die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger darf zusammen maximal 3,5 t betragen und die Leermasse des Zugfahrzeugs muss größer sein als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.

    Mindestalter: 18 Jahre
    Ausbildung: Theorie + Praxis
    Prüfung: Theorie + Praxis
    Eingeschlossene Klassen: M, S und L


    Klasse BE

    Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht unter Klasse B fallen.
    Eine typische Kombination für Klasse BE ist ein PKW mit Pferdeanhänger.

    Mindestalter: 18 Jahre
    Ausbildung: Praxis
    Prüfung: Praxis
    Vorbesitz der Klasse B erforderlich.


    Klasse A unbeschränkt

    Krafträder ohne Leistungs-, Gewichts- und Hubraumbeschränkung (auch mit Beiwagen).

    Mindestalter: 25 Jahre
    Ausbildung: Theorie + Praxis
    Prüfung: Theorie + Praxis
    Eingeschlossene Klassen: A1 und M


    Klasse A beschränkt

    Krafträder mit einer Leistung von maximal 25 kW (34 PS) und einer Mindestmasse von 6,25 kg pro kW; jedoch keine Beschränkung bezüglich des Hubraums.
    Die Beschränkungen entfallen automatisch zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.

    Mindestalter: 18 Jahre
    Ausbildung: Theorie + Praxis
    Prüfung: Theorie + Praxis
    Eingeschlossene Klassen: A1 und M


    Klasse A1

    Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm, einer Leistung von maximal 11 kW (15 PS) und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16- und 17-Jährige (ohne Geschwindigkeitsbeschränkung ab 18 Jahre).

    Mindestalter: 16 Jahre
    Ausbildung: Theorie + Praxis
    Prüfung: Theorie + Praxis
    Eingeschlossene Klasse: M


    Klasse M

    Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
    Auch wenn auf einem Automatik-Roller ausgebildet wird, wird in den Führerschein keine Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge eingetragen.

    Mindestalter: 16 Jahre
    Ausbildung: Theorie + Praxis
    Prüfung: Theorie + Praxis


    Klasse S

    Dreirädrige Kleinkrafträder (auch Trikes) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (auch Quads) mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm bzw. einer Nutzleistung von maximal 4 kW. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen.

    Mindestalter: 16 Jahre
    Ausbildung: Theorie + Praxis
    Prüfung: Theorie + Praxis


    Klasse L

    Für Zugmaschinen in Land- und Forstwirtschaft bis maximal 32 km/h (mit Anhänger max. 25 km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis maximal 25 km/h.

    Mindestalter: 16 Jahre
    Ausbildung: Theorie
    Prüfung: Theorie


    Mofa-Prüfbescheinigung

    Einsitzige Mofas mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.
    Wenn der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist darf er ein Kind unter 7 Jahren in einem speziellen Kindersitz mitnehmen.

    Mindestalter: 15 Jahre
    Ausbildung: Theorie + Praxis
    Prüfung: Theorie


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  • Die Fahrschule Wagner in Rudolstadt im schönenThüringen bietet eine kompetente Ausbildung und begleitet Sie motiviert auf dem Weg zum Führerschein.

    Neben dem Führerschein für PKW, Motorrad und Anhänger bieten wir auch Aufbauseminare für Fahranfänger in der Probezeit (ASF) an.

    Kurz zusammen gefasst bieten wir Ihnen:
    - Führerscheinausbildung in den Klassen A, A1, B, BE, M, L und S
    - den Führerschein ab 17
    - Führerschein Schnellkurse
    - Aufbauseminare für Fahranfänger
    - interessante Veranstaltungen rund ums fahren und Sicherheit
    - und vieles mehr.

    Haben wir Ihr Interesse geweckt?
    Dann kommen Sie einfach zu uns in die Fahrschule nach Uhlstädt. Wir freuen uns auf Sie!

    Weitere Informationen über unsere Fahrschule in Uhlstädt und unser Führerschein- bzw. Seminar-Angebote gibt es auf den folgenden Seiten oder unter:

    Fahrschule Wagner
    Bahnhofstraße 181
    07407 Uhlstädt / Rudolstadt

    Telefon: 036724 777 76
    Mobil: 0171 812 994 6
    E-Mail: info@fahrschule-ralphwagner.de

    sowie über unser Kontaktformular.


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