• Begleitetes Fahren mit 17

    Seit 2005 läuft auch in Thüringen der Modellversuch “Begleitetes Fahren”. Das bedeutet, dass man schon mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B erwerben kann, bis zum 18. Geburtstag jedoch nur zusammen mit einer Begleitperson und nur in Deutschland fahren darf.

    Begleitperson
    - mindestens 30 Jahre alt
    - mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. 3)
    - maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg

    So geht’s
    - Frühestens mit 16 1/2 Jahren in der Fahrschule anmelden, Führerscheinantrag stellen und die ganz normale Führerscheinausbildung für Klasse B machen.
    - Maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die Theorieprüfung ablegen.
    - Maximal 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen.
    - Ab dem 17. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, in die die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland.
    - Bis zum 18. Geburtstag dürfen PKW nur mit Begleitperson, Fahrzeuge der Klassen M, S und L auch alleine gefahren werden.
    - Der KFZ-Versicherung muss gemeldet werden, dass das Fahrzeug für “Begleitetes Fahren” verwendet wird.
    - Verantwortlicher Fahrzeugführer ist der junge Fahrer, die Begleitperson soll nur als beratender Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
    - Ab dem 18. Geburtstag wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt.


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    Posted by admin @ 17:28

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1 Comment to Fahren mit 17

  • L17 wie es in Österreich heißt, hat sich mittlerweile bewährt. Vermutlich wird es auch in Deutschland ein Erfolg, denn die Jugendliche drängen auf Mobilität – vorallem in Gegenden wo das öffentliche Verkehrsnetz (Bus und Bahn) noch nicht so ausgebaut ist. Führerschein bedeutet für viele Freihheit und Unabhängigkeit.

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