• Begleitetes Fahren mit 17

    Seit 2005 läuft auch in Thüringen der Modellversuch “Begleitetes Fahren”. Das bedeutet, dass man schon mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B erwerben kann, bis zum 18. Geburtstag jedoch nur zusammen mit einer Begleitperson und nur in Deutschland fahren darf.

    Begleitperson
    - mindestens 30 Jahre alt
    - mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. 3)
    - maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg

    So geht’s
    - Frühestens mit 16 1/2 Jahren in der Fahrschule anmelden, Führerscheinantrag stellen und die ganz normale Führerscheinausbildung für Klasse B machen.
    - Maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die Theorieprüfung ablegen.
    - Maximal 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen.
    - Ab dem 17. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, in die die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland.
    - Bis zum 18. Geburtstag dürfen PKW nur mit Begleitperson, Fahrzeuge der Klassen M, S und L auch alleine gefahren werden.
    - Der KFZ-Versicherung muss gemeldet werden, dass das Fahrzeug für “Begleitetes Fahren” verwendet wird.
    - Verantwortlicher Fahrzeugführer ist der junge Fahrer, die Begleitperson soll nur als beratender Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
    - Ab dem 18. Geburtstag wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt.


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  • Wir bilden in den folgenden Führerscheinklassen aus:

    Klasse B

    Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 t und mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
    Ein Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse maximal 750 kg beträgt, darf immer mitgefüht werden. Für schwerere Anhänger gilt: Die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger darf zusammen maximal 3,5 t betragen und die Leermasse des Zugfahrzeugs muss größer sein als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.

    Mindestalter: 18 Jahre
    Ausbildung: Theorie + Praxis
    Prüfung: Theorie + Praxis
    Eingeschlossene Klassen: M, S und L


    Klasse BE

    Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht unter Klasse B fallen.
    Eine typische Kombination für Klasse BE ist ein PKW mit Pferdeanhänger.

    Mindestalter: 18 Jahre
    Ausbildung: Praxis
    Prüfung: Praxis
    Vorbesitz der Klasse B erforderlich.


    Klasse A unbeschränkt

    Krafträder ohne Leistungs-, Gewichts- und Hubraumbeschränkung (auch mit Beiwagen).

    Mindestalter: 25 Jahre
    Ausbildung: Theorie + Praxis
    Prüfung: Theorie + Praxis
    Eingeschlossene Klassen: A1 und M


    Klasse A beschränkt

    Krafträder mit einer Leistung von maximal 25 kW (34 PS) und einer Mindestmasse von 6,25 kg pro kW; jedoch keine Beschränkung bezüglich des Hubraums.
    Die Beschränkungen entfallen automatisch zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.

    Mindestalter: 18 Jahre
    Ausbildung: Theorie + Praxis
    Prüfung: Theorie + Praxis
    Eingeschlossene Klassen: A1 und M


    Klasse A1

    Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm, einer Leistung von maximal 11 kW (15 PS) und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16- und 17-Jährige (ohne Geschwindigkeitsbeschränkung ab 18 Jahre).

    Mindestalter: 16 Jahre
    Ausbildung: Theorie + Praxis
    Prüfung: Theorie + Praxis
    Eingeschlossene Klasse: M


    Klasse M

    Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
    Auch wenn auf einem Automatik-Roller ausgebildet wird, wird in den Führerschein keine Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge eingetragen.

    Mindestalter: 16 Jahre
    Ausbildung: Theorie + Praxis
    Prüfung: Theorie + Praxis


    Klasse S

    Dreirädrige Kleinkrafträder (auch Trikes) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (auch Quads) mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm bzw. einer Nutzleistung von maximal 4 kW. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen.

    Mindestalter: 16 Jahre
    Ausbildung: Theorie + Praxis
    Prüfung: Theorie + Praxis


    Klasse L

    Für Zugmaschinen in Land- und Forstwirtschaft bis maximal 32 km/h (mit Anhänger max. 25 km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis maximal 25 km/h.

    Mindestalter: 16 Jahre
    Ausbildung: Theorie
    Prüfung: Theorie


    Mofa-Prüfbescheinigung

    Einsitzige Mofas mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.
    Wenn der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist darf er ein Kind unter 7 Jahren in einem speziellen Kindersitz mitnehmen.

    Mindestalter: 15 Jahre
    Ausbildung: Theorie + Praxis
    Prüfung: Theorie


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  • L17 wie es in Österreich heißt, hat sich mittlerweile bewÃ...
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