Wir bilden in den folgenden Führerscheinklassen aus:
Klasse B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 t und mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Ein Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse maximal 750 kg beträgt, darf immer mitgefüht werden. Für schwerere Anhänger gilt: Die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger darf zusammen maximal 3,5 t betragen und die Leermasse des Zugfahrzeugs muss größer sein als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klassen: M, S und L
Klasse BE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht unter Klasse B fallen.
Eine typische Kombination für Klasse BE ist ein PKW mit Pferdeanhänger.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis
Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
Klasse A unbeschränkt
Krafträder ohne Leistungs-, Gewichts- und Hubraumbeschränkung (auch mit Beiwagen).
Mindestalter: 25 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klassen: A1 und M
Klasse A beschränkt
Krafträder mit einer Leistung von maximal 25 kW (34 PS) und einer Mindestmasse von 6,25 kg pro kW; jedoch keine Beschränkung bezüglich des Hubraums.
Die Beschränkungen entfallen automatisch zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klassen: A1 und M
Klasse A1
Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm, einer Leistung von maximal 11 kW (15 PS) und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16- und 17-Jährige (ohne Geschwindigkeitsbeschränkung ab 18 Jahre).
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klasse: M
Klasse M
Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
Auch wenn auf einem Automatik-Roller ausgebildet wird, wird in den Führerschein keine Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge eingetragen.
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Klasse S
Dreirädrige Kleinkrafträder (auch Trikes) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (auch Quads) mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm bzw. einer Nutzleistung von maximal 4 kW. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen.
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Klasse L
Für Zugmaschinen in Land- und Forstwirtschaft bis maximal 32 km/h (mit Anhänger max. 25 km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis maximal 25 km/h.
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorie
Mofa-Prüfbescheinigung
Einsitzige Mofas mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.
Wenn der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist darf er ein Kind unter 7 Jahren in einem speziellen Kindersitz mitnehmen.
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie
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