Begleitetes Fahren mit 17
Seit 2005 läuft auch in Thüringen der Modellversuch “Begleitetes Fahren”. Das bedeutet, dass man schon mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B erwerben kann, bis zum 18. Geburtstag jedoch nur zusammen mit einer Begleitperson und nur in Deutschland fahren darf.
Begleitperson
- mindestens 30 Jahre alt
- mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. 3)
- maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
So geht’s
- Frühestens mit 16 1/2 Jahren in der Fahrschule anmelden, Führerscheinantrag stellen und die ganz normale Führerscheinausbildung für Klasse B machen.
- Maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die Theorieprüfung ablegen.
- Maximal 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen.
- Ab dem 17. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, in die die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland.
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen PKW nur mit Begleitperson, Fahrzeuge der Klassen M, S und L auch alleine gefahren werden.
- Der KFZ-Versicherung muss gemeldet werden, dass das Fahrzeug für “Begleitetes Fahren” verwendet wird.
- Verantwortlicher Fahrzeugführer ist der junge Fahrer, die Begleitperson soll nur als beratender Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
- Ab dem 18. Geburtstag wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt.
Tags:Führerscheinausbildung, Begleitetes Fahren, Führerschein, Führerschein, Fahren mit 17

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